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FAQ - Häufigste Fragen an unsere Personalwerbung
Unsere Einstellungsberatung gibt Auskunft über die am häufigsten gestellten Fragen zu Bewerbung und Einstellung in den Polizeiberuf.
Kann ich mich auch bei der Polizei bewerben, wenn ich eine Brille trage?

Grundsätzlich ist das kein Problem. Die Sehschärfe darf jedoch altersabhängig bestimmte Grenzwerte nicht unterschreiten. Bis zum 20. Lebensjahr muss sie mindestens 50 Prozent auf jedem Auge betragen, ab dem 20. Lebensjahr genügen 30 Prozent.

Sind Ausnahmen von der Mindestgröße möglich?

Von der Mindestgröße sind keine Ausnahmen möglich. Sie beträgt für Frauen 163 cm und für Männer 168 cm .

Wo bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis?

Das "polizeiliche" Führungszeugnis listet Vorstrafen auf. Es wird nicht von der Polizei geführt, sondern durch das Bundeszentralregister in Bonn. Sie können es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt, Bürgeramt) ihres Wohnortes beantragen.

Ist eine Bewerbung auch mit Realschulabschluss möglich?

Ein Realschulabschluss reicht nicht aus. Sie benötigen das Abitur oder die Fachhochschulreife.

Ist für eine Bewerbung ein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich?

Ein Notendurchschnitt ist nicht definiert, es gibt keinen numerus clausus (NC). Maßgeblich ist für uns Ihr erfolgreicher Aufnahmetest.

Kann ich mit einem abgeschlossenen Studium meine Chance auf eine Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst verbessern?

Für eine Einstellung ist ausschließlich das Ergebnis unseres dreitägigen Auswahlverfahrens maßgeblich.

Ab wann kann ich mich bewerben?

Bewerbungen werden ganzjährig entgegengenommen.

Für das Einstellungsjahr 2020 im Bewerbungszeitraum 09.10.2018 – 08.10.2019.

 
Was bedeutet "geänderte Zugangsvoraussetzungen"?

Neu ist, dass Sie sich auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (mindestens zwei Jahre) und einer anschließenden beruflichen Tätigkeit (mindestens drei Jahre) bewerben können. Daneben genügt auch Ihr Meisterbrief in allen Berufssparten.

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich nicht Deutscher oder Bürger eines Landes bin, das zur Europäischen Union gehört?

Wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland besitzen und Ihre Heimatsprache in Wort und Schrift beherrschen, ist das möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein großes Interesse an Berufsinteressenten mit Migrationshintergrund.

Ist eine Bewerbung auch bei vorausgegangener Wehrdienstverweigerung möglich?

Ja, wenn die Bewerber schriftlich erklären, dass sie bereit sind, sich an der Schusswaffe ausbilden zu lassen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Polizeiberuf von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.

Was bedeutet: "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse"?

Sie sollen in der Lage sein, Ihre regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110