Nicht nur in Sicherheitsangelegenheiten arbeiten die Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus eng zusammen. Allerdings gibt es in manchen Rechtsfragen differenzierte Zuständigkeitsregelungen, die wir nicht aufheben können.
In Angelegenheiten des Waffenrechts sind wir als Kreispolizeibehörde Bonn nur für die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern aus folgenden Kommunen zuständig:
- Alfter
- Bad Honnef
- Bonn
- Bornheim
- Königswinter
- Meckenheim
- Rheinbach
- Swisttal
- Wachtberg
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Polizeibehörde. Eine Übersicht der Polizeibehörden sowie die Erreichbarkeiten finden Sie auf der Internetseite https://polizei.nrw/artikel/polizei-vor-ort