Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Notruf 110 - Anrufschwelle

Allgemeine Fragen
Wann darf ich den Notruf 110 wählen?

Wählen Sie im Zweifel immer den Notruf 110!

 

Sie nehmen eine verdächtige Person wahr, sind sich aber nicht sicher, ob es sich beispielsweise um ein Wohnungseinbrecher handelt? Scheuen Sie sich nicht, die Polizei anzurufen. Selbst wenn es sich um einen Irrtum handelt, entstehen Ihnen keine Kosten oder Nachteile. Die Polizei ist auf Ihre Hinweise angewiesen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110