Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Notruf und Notruf-Fax
Notruf 110 oder das Notruf-Fax für sprach- und gehörgeschädigte Menschen
Sprach- oder gehörgeschädigte Menschen können bei uns ein Notruf-Fax nutzen, um die Polizei zu alarmieren. Für alle anderen: 110 wählen!

Die Rufnummer 110 verbindet Sie kostenlos mit der Leitstelle der Polizei, egal ob aus dem Festnetz oder mit dem Handy.

Bitte beachten Sie bei der Wahl des Notrufes 110 mit dem Mobiltelefon, dass Sie nicht automatisch die örtlich zuständige Leitstelle erreichen.

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WAS passiert ist und
WO es passiert ist.

Legen Sie nicht einfach auf, sondern warten Sie auf Rückfragen.

Notruf-Fax  0228  15-1299

Sprach- oder hörgeschädigte Menschen haben die Möglichkeit ein Not-Fax zu senden:

FAX-Nummer: 0228 15-1299

Weitere Informationen sowie die Notruf-Faxnummern anderer Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier

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Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten möchten oder uns Hinweise über Strafteten oder Gefahrenlagen übermitteln möchten, dann finden Sie hier ein Formular:

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