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Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer mussten zur Blutprobe
Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr kommen auf zwei E-Scooter-Fahrer im Alter von 27 und 33 Jahren zu.
PLZ
53115
Polizei Bonn

Sie waren in der Nacht zu Dienstag, 10. September 2019, um 01.25 Uhr, auf der Endenicher Straße von einer Polizeistreife der Bonner City-Wache kontrolliert worden. Dabei stellte sich heraus, dass beide Männer unter Alkoholeinwirkung standen. Die Alko-Tests ergaben Wert von 1,3 und 1,4 Promille.

Die Beiden mussten die Beamten zur Wache begleiten, dort wurden ihnen von einem Arzt Blutproben entnommen. Nach der Anzeigenerstattung konnten sie die Wache an der Bornheimer Straße wieder verlassen.

Für E-Scooter ist gelten die gleichen Promillegrenzen und Konsequenzen wie für Autofahrer. Wer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 einen Elektroroller fährt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld (in der Regel 500 Euro). Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Ab 1,1 Promille ist das Fahren generell eine Straftat. Die bringt dem Fahrer eine Geld- oder Freiheitsstrafe ein. Außerdem wird die Fahrerlaubnis eingezogen.

Achtung: Bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall kann bereits ab 0,3 Promille Ihr Führerschein in Gefahr sein.

0,0 Promille für Fahranfänger Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Webseite der Bonner Polizei: https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass

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