Bei der anschließenden Kontrolle des 21-jährigen Fahrers ergaben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Alkoholeinwirkung.
Nachdem ein Atemalkoholtest einen Wert von rund 1,6 Promille ergeben hatte, wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.
Das zuständige Verkehrskommissariat führt nun die weitergehenden Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr.