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Bonn-Beuel: Fahrradfahrer mit rund 2,0 Promille unterwegs
Am Samstagmorgen (20.07.2019) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei einen Fahrradfahrer auf der Friedrich-Breuer-Straße in Beuel.
Polizei Bonn

Der Mann war den Polizisten gegen 04:55 Uhr aufgefallen, da er Schlangenlinien fuhr. An der Einmündung zur Limpericher Straße missachtete der Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Ein bei der anschließenden Überprüfung freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 2,0 Promille. Der 27-Jährige musste die Beamten auf die Wache Ramersdorf begleiten. Dort wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110