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Gerät zum Messen des Akoholgehalts in der Atemluft
Bonn-Beuel: Fahrradfahrerin ohne Licht und mit rund 1,9 Promille unterwegs
In der Nacht zu Sonntag (05.07.2020) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Wache Ramersdorf eine Fahrradfahrerin auf dem Bröhltalbahnweg in Beuel
PLZ
53225
Polizei Bonn
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Die Frau war den Polizisten gegen 01:25 Uhr aufgefallen, weil sie auf der Rheinaustraße ohne Licht fuhr. Die Fahrradfahrerin wurde auf die fehlende Beleuchtung an ihrem Fahrrad hingewiesen, woraufhin sie eine funktionierendes Front- und Rücklicht hervorholte. Bei der Kontrolle ergaben sich deutliche Anzeichen einer Alkoholeinwirkung bei der 26-Jährigen. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 1.9 Promille. Auf der Wache entnahm ein Arzt der Frau eine Blutprobe. Die Polizeibeamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

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