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Bonn-Beuel: Zu zweit und alkoholisiert auf E-Scooter unterwegs - Junge Frauen verursachen Verkehrsunfall
Großes Glück hatten am Donnerstagabend (14.05.2020) zwei junge Frauen im Alter von 21- und 22 Jahren in Beuel
PLZ
53225
Polizei Bonn
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Sie befuhren gegen 21:30 Uhr gemeinsam auf einem E-Scooter den Fahrradweg des Konrad-Adenauer-Platzes in Fahrtrichtung Bonn. Eine auf der Gegenfahrbahn Richtung Sankt Augustin verkehrsbedingt wartende Streifenwagenbesatzung der Wache Ramersdorf fiel der Roller auf. Im nächsten Moment scherte das Elektrokleinstfahrzeug auf die Fahrbahn aus und stieß dort mit einem Pkw einer 46-jährigen Frau zusammen, die ebenfalls in Richtung Bonn unterwegs war. Die Autofahrerin hatte noch eine Gefahrenbremsung eingeleitet und so wohlmöglich schlimmeres verhindert. Die 21-Jährige, die den E-Scooter geführt hatte, wurde bei dem Sturz leicht verletzt, die 22-jährige Mitfahrerin blieb unverletzt. Beide Frauen schienen unter dem Einfluss von Alkohol zu stehen. Ein Atemalkoholvortest ergab bei der 21-Jährigen einen Wert von rund 1,7 Promille, für die 22-Jährige zeigte das Atemalkoholmessgerät rund 1,6 Promille an. Für die junge Frau, die den Roller gesteuert hatte, ordneten die Beamten eine Blutprobe an. An dem Pkw entstand ein geringer Sachschaden.

Das Vekehrkommissariat 1 der Bonner Polizei hat die weitergehenden Ermittlungen zu dem Unfall übernommen.

Die Polizei Bonn weist ausdrücklich darauf hin:

  • Die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann eine Straftat darstellen, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Was darf ich und was darf ich nicht? Rechtliche Infos und Hinweise zu E-Scootern hat die Bonner Polizei in einem Faltflyer zusammengestellt, der auf unserer Internetseite https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass zum Download angeboten wird.

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