Die 24-Jährige war auf ihrem Fahrrad gegen 12:30 Uhr auf dem Bonner Talweg jenseits der Reuterstraße in Richtung Dottendorf unterwegs. Dort wurde sie von einem weißen Kleinwagen überholt. Dies mit so geringem Seitenabstand, dass es zu einer Berührung zwischen dem Auto und dem Arm der Fahrradfahrerin kam. Die Fahrradfahrerin stürzte und verletzte sich leicht. Die Fahrerin des Kleinwagens, die etwa 45 Jahre alt gewesen sein soll und kurze Haare gehabt haben soll, erkundigte sich nach dem Wohlbefinden der Gestürzten und setzte ihre Fahrt anschließend fort, ohne ihre Personalien anzugeben. Auf dem Wagen soll sich eine Werbeaufschrift eines Pflegedienstes befunden haben.
Die Ermittler des Verkehrskommissariats 1 der Bonner Polizei bitten mögliche Zeugen des Unfalls, sich mit der Polizei unter der Rufnummer 0228 15-0 in Verbindung zu setzen.
Die Polizei nimmt diesen Unfall noch einmal zum Anlass auf die geltenden Regelungen für Kraftfahrzeugführer*innen beim Überholen von Fahrradfahrenden hinzuweisen. Der Paragraph 5 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung sagt dazu: [...]"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m[...]".