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Bonn-Vilich: 17-Jähriger bei Verkehrsunfall schwerstverletzt - Unfallhergang ermittelt
Im Zuge der Ermittlungen durch die Bonner Polizei konnte der Hergang des Unfallgeschehens in Bonn-Vilich, bei dem am 19.01.2018 ein 17-Jähriger schwerste Verletzungen erlitten hatte, ermittelt werden.
PLZ
53229
Polizei Bonn

Der Verletzte war gegen 22:25 Uhr an der Unfallstelle verletzt aufgefunden worden. Nach Zeugenangaben war er an einem Unfall mit einem Motorroller beteiligt, doch weder war der Roller bei Eintreffen der Polizei vor Ort, noch gaben sich weitere Unfallbeteiligte zu erkennen (siehe unsere Pressemeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/3845527).

Noch am Abend leitete die Polizei umfangreiche Ermittlungen zur Aufhellung des Sachverhaltes ein. Neben der Spurensicherung wurden in den vergangenen Tagen diverse Personen durch die Ermittler des Verkehrskommissariats 1 befragt. Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich der Unfall am Rande einer Feier von Jugendlichen. Dort nutzten mehrere Jugendliche den Motorroller eines Partygastes zu spontanen Fahrten.

Gegen 22:25 Uhr fuhren ein 18-Jähriger und der 17-Jährige als Sozius mit dem Motorroller über den Fußweg parallel der Helene-Weber-Straße. Plötzlich geriet der Roller auf einen Grünstreifen, das Fahrzeug und die beiden jungen Männer stürzten zu Boden. Hierbei zog sich der 17-Jährige die Verletzungen zu. Durch einen weiteren Partygast wurde der Rettungsdienst verständigt.

Der 18-Jährige, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, gab sich bei Eintreffen der Polizei vor Ort nicht als Unfallbeteiligter zu erkennen. Den Roller hatte der ebenfalls 17-jährige Besitzer bereits vorher von der Unfallstelle weggeschoben.

In dieser Woche meldete der 18-jährige Fahrer sich bei den Ermittlern und gab seine Unfallbeteiligung zu. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachts der Unfallflucht ermittelt.

Die Beamten prüfen weiterhin, ob die beiden Unfallbeteiligten den Roller mit der Zustimmung des Rollerbesitzers genutzt haben. Der Verletzte befindet sich weiterhin in intensivmedizinischer Behandlung.

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