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Bonner City: Alkoholisierter Autofahrer ignorierte polizeiliche Haltezeichen - 44-Jähriger leistete Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen
In den Nachtstunden zum 15.05.2020 überprüfte eine Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei auf der Kaiserstraße einen 44-jährigen Autofahrer wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinwirkung
PLZ
53111
Polizei Bonn
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Der Fahrer war den Polizistinnen gegen 04:00 Uhr am zentralen Omnibusbahnhofes aufgefallen, weil diesen Bereich mit dem Kleinwagen verbotswidrig durchfuhr. Die anschließenden deutlichen Haltezeichen befolgte der Verdächtige nicht. Er setzte seine Fahrt mit erhöhter Geschwindigkeit in Richtung Reuterstraße fort und reagierte auch weiterhin nicht auf die deutlichen polizeilichen Anhaltezeichen. Auf der Fahrt ignorierte der Fahrer, der zeitweise in gut sichtbaren Schlangenlinien unterwegs war, dann auch eine Rotlicht anzeigende Ampelanlage.

Schließlich hielt er mit dem Kleinwagen auf der Kaiserstraße an und wurde zusammen mit seinem 43-jährigen Beifahrer überprüft. Bei dem Fahrer ergaben sich deutliche Anhaltspunkte auf eine Drogeneinwirkung. Nachdem ein Atemalkoholtest einen Wert von rund 1,7 Promille ergeben hatte, und sich darüber hinaus auch Anhaltspunkte für einen möglichen Drogenkonsum ergaben, erfolgte in einem Krankenhaus die Entnahme entsprechender Blutproben zur Beweissicherung.

Der 44-jährige Fahrer, der nach dem aktuellen Sachstand auch nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist, zeigte sich gegenüber den Einsatzkräften durchgehend unkooperativ. Im weiteren Verlauf sperrte er sich aggressiv gegen die polizeilichen Maßnahmen. Er wurde schließlich auch in der Krankenhausambulanz von den Polizisten fixiert. Hierbei zog er sich an einem Bein eine Verletzung zu, die in der Ambulanz untersucht und versorgt wurde.

Die Einsatzkräfte stellten den Kleinwagen sicher und legten eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinwirkung, Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor. Das zuständige Verkehrskommissariat hat die weitergehenden Ermittlungen zu dem Fall übernommen.

Der 43-Jährige Beifahrer war nach erfolgter Überprüfung vor Ort von der Polizei entlassen worden.

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