Fünf Autofahrende befuhren die Fußgängerzone mit einem Kfz und mussten jeweils ein Verwarngeld entrichten. Einmal missachtete ein Fahrzeugführer ein Rotlicht, was zu einem Bußgeld, einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem Punkt führte. Ein anderer Pkw-Führer parkte in zweiter Reihe und musste ebenfalls ein Verwarngeld entrichten. Fahrzeuge, die in zweiter Reihe parken, blockieren Radwege und zwingen Radfahrende somit, den Schutzstreifen zu verlassen und sich in den fließenden Verkehr einzuordnen.
Elf Fahrradfahrende sind verbotenerweise in einen Verkehrsbereich gefahren, obwohl dieser für sie gesperrt war. Auch hier mussten die Beteiligten ein Verwarngeld bezahlen. Ein Zweiradler benutzte sein Mobiltelefon während der Fahrt, was zu einem Verwarngeld führte. Ein anderer Radfahrer missachtete ein Rotlicht, was ihm ebenfalls einen Punkt, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ein Bußgeld einbrachte.