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Bornheim-Roisdorf: Gemeinsame Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs
Am Montag (18.03.2019) führte der Verkehrsdienst der Bonner Polizei gemeinsam mit Beamten des Hauptzollamts Köln, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs im Gewerbegebiet Bornheim-Roisdorf durch.
PLZ
53332
Polizei Bonn

Während die Polizei die notwendigen Fahrerlaubnisse, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Einhaltung der europäischen Sozialvorschriften und den technischen Zustand der Fahrzeuge einschließlich der Einhaltung der zulässigen Gewichte kontrollierte, überprüften die Kräfte des Zolls gleichzeitig Aspekte wie Scheinselbstständigkeit, die Einhaltung des Mindestlohns, Schwarzarbeit und Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften.

Insgesamt wurden 38 Kraftfahrzeuge überprüft, wovon mehr als die Hälfte der Fahrzeuge beziehungsweise deren Fahrer zu beanstanden waren. Kleinere Unregelmäßigkeiten, die teilweise vor Ort direkt behoben wurden, konnten noch mit einer persönlichen Ermahnung abgeschlossen werden. Verstöße gegen die Ladungssicherung oder deutliche Überschreitungen des Gesamtgewichtes führten jedoch zu einer Untersagung der Weiterfahrt. Diese Fahrzeuge konnten erst nach dem ordnungsgemäßen Sichern der Ladung, dem Umladen des Transportgutes oder dem Umhängen auf ein anderes Zugfahrzeug ihre Weiterfahrt fortsetzen.

Zwei Fahrzeugführern musste die Weiterfahrt untersagt werden, da sie über keine gültige Fahrerlaubnis verfügen.

Ein mit Brettern beladener 40-Tonnen-Sattelzug wies erhebliche technische Mängel wie beispielsweise sicherheitsrelevante Risse in der Rahmenkonstruktion auf. In diesem Fall wurde daher nach Rücksprache mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde eine direkte Hauptuntersuchung angeordnet. Das Fahrzeug wurde anschließend stillgelegt, da die Mängel eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellten.

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