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Häusliche Gewalt: 34-jährige Frau musste Wohnung verlassen
Weil sie ihren Ehemann körperlich angegriffen haben soll, sprachen Beamte der Wache Bad Godesberg am Dienstag, den 25.06.2019 einer 34-jährigen Frau eine Wohnungsverweisung und ein 10-tägiges Rückkehrverbot aus.
PLZ
53177
Polizei Bonn

Gegen 19:10 Uhr war die Polizei über einen Streit in der Wohnung der Familie in Bonn informiert worden. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll es dort zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen der 34-jährigen Frau und ihrem 41-jährigen Ehemann gekommen sein in dessen Folge der Mann von seiner Ehefrau geschlagen und gebissen worden sein soll. Auch die 54-jährige Mutter der 34-Jährigen, die sich zu Besuch in der Wohnung befand, soll ihren Schwiegersohn angegriffen haben.

Die Beamten verwiesen die Ehefrau aus der Wohnung und sprachen ihr ein Wohnungsbetretungsverbot aus. Sollte sie dieses Verbot nicht beachten, droht ihr ein Zwangsgeld von 500 Euro. Gleichzeitig erwartet sie ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Der Mann wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und seine Rechte hingewiesen.

Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln

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