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Häusliche Gewalt: Bonner Polizei sprach mehrere Wohnungsbetretungsverbote aus
Am Samstag, 06.04.2019,wurden Beamte der Bonner Polizei zu drei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt gerufen.
PLZ
53227
Polizei Bonn

Gegen 01:30 Uhr hatte in Bonn-Beuel eine 25-Jährige Frau versucht, ihren Ehmann durch Schlagen und Kratzen zu verletzen. Als sie anschließend in der Wohnung randalierte, rief der Mann die Polizei. Die Beamten nahmen die stark alkoholisierte Frau, ein Alko-Test hatte einen Wert von 1,6 Promille ergeben, mit ins Polizeipräsidium. Nach der Nacht im Polizeigewahrsam wurde ihr ein zehntägiges Wohnungsbetretungsverbot ausgesprochen.

Dies erhielt auch ein 36-jähriger Mann aus dem Stadtbezirk Hardtberg. Er hatte am Samstagabend gegen 21 Uhr seine Frau bei einer Auseinandersetzung leicht verletzt. Beamte der Polizeiwache Duisdorf eilten der Ehefrau zur Hilfe, wiesen den Mann aus der Wohnung und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein.

Eine Stunde später wurde die Polizei nach Bad Godesberg gerufen. Dort, so der Ermittlungsstand, hatte ein 49-Jähriger seine Ehefrau getreten. Auch er wurde der Wohnung verwiesen und darf die gemeinsame Wohnung nun für die Dauer von 10 Tagen nicht mehr betreten.

Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Betroffenen wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen. Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln

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