Er war den Beamten um 03.45 Uhr aufgefallen, weil er das für ihn geltende Rotlicht einer Ampel missachtet hatte und verbotswidrig abgebogen war.
Bei der anschließenden Kontrolle bemerkten die Beamten sofort Alkoholgeruch in der Atemluft des 21-jährigen Autofahrers. Ein Atem-Alkoholtest bestätigte mit einem Wert von 1,4 Promille den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt. Die Folgen für den jungen Fahrer: Blutprobenentnahme, Strafanzeige und Abgabe des Führerscheins.