Er hatte der Polizei gegenüber zunächst einen unsachgemäßen Gebrauch von Gasflaschen in seiner Wohnung eingeräumt.
Im Rahmen der Tatortaufnahme durch Beamte des Kriminalkommissariats 11 ergaben sich in der Folge Hinweise für eine vorsätzliche Herbeiführung der Explosion. Eine Ermittlungskommission übernahm daher in enger Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen.
Der 55-Jährige, der zwischenzeitlich in eine Klinik eingewiesen worden war, wurde am Freitag vorläufig festgenommen. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn Haftbefehl wegen versuchten Mordes und des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion für ihn.