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Polizei stoppt Fahrradfahrer in Kessenich mit rund 1,8 Promille
Am Dienstag, den 25.06.2019 gegen 02:00 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung auf der Eduard-Otto-Straße im Bonner Stadtteil Kessenich auf einen Fahrradfahrer aufmerksam.
Polizei Bonn

Aufgrund seiner unsicheren Fahrweise und der defekter Beleuchtung wurde der Mann angehalten und kontrolliert. Im Gespräch mit dem 55-Jährigen stellten die Polizisten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft fest - im Fahrradkorb führte er leere Alkoholflaschen mit sich.

Ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,8 Promille. Der Fahrradfahrer musste die Beamten daraufhin auf die Polizeiwache Bad Godesberg begleiten, wo ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Weiterhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

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