Die Beamten staunten nicht schlecht: Nachdem sie das Auto angehalten hatten, gelang es dem Fahrer nicht, seinen Wagen in sechs Zügen in einer etwa 20 Meter langen Parklücke abzustellen. Schließlich stellte er das Auto schräg, mit einem Rad auf dem Gehweg ab.
Bei der Überprüfung des 42-jährigen Fahrers bemerkten die Beamten sofort Alkoholgeruch in dessen Atemluft. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Außerdem wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und vermutlich kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestand. Die Folgen: Blutprobenentnahme sowie eine Strafanzeige wegen Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.