Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Off
Off
Tötungsdelikt aus dem Jahr 1987 - Ermittler setzten 61-Jährigen fest
Die in enger Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungen des Kriminalkommissariates 11 zu einem Tötungsdelikt aus dem Jahr 1987 führten aktuell zu einer neuen Entwicklung:
PLZ
53227
Polizei Bonn

In den Morgenstunden des 09.05.1987 wurde die damals 23-jährige Claudia Otto von Angehörigen in ihrer Wohnung in Lohmar tot aufgefunden. Aufgrund der Feststellungen vor Ort übernahm eine Mordkommission der Bonner Polizei den Fall - der mutmaßliche Täter wurde zunächst nicht ermittelt. Die Ermittler gingen seinerzeit auch Anhaltspunkten nach, nach denen dem Tötungsdelikt ein Einbruchsgeschehen vorangegangen sein könnte.

Gemeinsam mit spezialisierten Spurenkundlern des Erkennungsdienstes und einem Team der Operativen Fallanalyse des LKA NRW suchten die Ermittler noch einmal nach möglichen Ansätzen zur Aufklärung des Falles. Der Einsatz einer weiterentwickelten Analysetechnik für am Tatort gesicherte Spurenbereiche führte dann zu neuen Erkenntnissen: Ein 61-Jähriger Mann geriet über eine nachgewiesene DNA-Spur in den Focus der Ermittler. Nach dem aktuellen Sachstand gilt er mit Blick auf das Tötungsdelikt aus dem Jahr 1987 nunmehr als dringend Tatverdächtiger.

Der 61-Jährige, der sich aufgrund einer Verurteilung im Fall des ermordeten Patrick Padberg und dessen Großmutter im November 1988 noch in Strafhaft befand, stritt in seiner aktuellen Vernehmung die Tatausführung zu dem Fall Claudia Otto ab. Aufgrund der neu gewonnenen Erkenntnisse erließ der zuständige Haftrichter des Siegburger Amtsgerichtes auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Der 61-Jährige, der neben seiner Verurteilung wegen des Tötungsdeliktes aus dem Jahr 1988 auch aufgrund wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und auf dem Gebiet der Eigentumskriminalität in Erscheinung getreten war, war vor der relevanten Zeit im Bereich Lohmar wohnhaft. Überprüfungen zu seiner Person bei den damaligen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt zum Nachteil von Claudia Otto (1987) führten damals nicht zu einem konkretisierbaren Tatverdacht.

Der Beschuldigte hat gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt, über die derzeit das Landgericht in Bonn zu entscheiden hat.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110