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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Trunkenheitsfahrt in Meckenheim
Am Sonntag, 26.05.2019, 01:14 Uhr wurde die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Bonn über einen Verkehrsunfall mit Flucht informiert, der sich in Meckenheim, Südstraße -Höhe Hausnummer 45- ereignet hatte.
PLZ
53340
Polizei Bonn

Ein aufmerksamer Anwohner hatte einen lauten Knall auf der Straße gehört und sofort die Polizei informiert. Beim Eintreffen des Streifenwagens der Polizeiwache Meckenheim wurde ein unfallbeschädigter PKW vorgefunden, dessen hintere rechte Felge von der Fahrzeugachse abgerissen war.

Während der Begutachtung des Schadens kam der Unfallverursacher zu Fuß zur Unfallstelle und gab dort nach Belehrung gegenüber den eingesetzten Polizeivollzugsbeamten an, dass sein Fahrzeug aufgrund eines technischen Defektes nicht mehr kontrollierbar gewesen wäre und in den am Straßenrand geparkten PKW hineingefahren sei.

Die Angaben des 22 Jahre alten Fahrzeugführers waren unglaubwürdig, da er mit seinem PKW noch bis in die Straße "Auf den Steinen" gefahren war. Bei dem Gespräch mit ihm wurde Alkoholgeruch in seinem Atem festgestellt, sodass ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Dieser ergab einen Wert von 1,1 Promille, sodass dem Unfallverursacher auf der Polizeiwache Meckenheim eine Blutprobe entnommen werden musste. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

Es entstand eine Gesamtschadenshöhe von 11 000EUR. Die weitere Bearbeitung wird durch das Verkehrskommissariat 2 in Meckenheim durchgeführt.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110