Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers. Ein Alko-Test bestätigte mit einem Wert von 1,1 Promille die Wahrnehmungen der Polizisten. Außerdem stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Er musste die Beamten zur Wache an der Villemombler Straße begleiten. Dort wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Nach der Anzeigenerstattung konnte der 38-Jährige die Wache wieder verlassen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Eine Strafanzeige erwartet auch den Autobesitzer, der dem 38-Jährigen das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat. Wer sein Fahrzeug an jemanden herausgibt, der keinen Führerschein hat, muss ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe rechnen, da er den Tatbestand des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwirklicht hat. Wer als Fahrzeughalter sein Auto anderen überlässt, muss vorher prüfen, ob die anderen Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind.