Gegen 10 Uhr war die Polizei zu einem Familienstreit gerufen worden. Vor Ort stellte sich heraus, dass der 40-Jährige zuvor seine Frau körperlich attackiert haben soll.
Auf Grund der Feststellung vor Ort verwiesen die Beamten den 45-Jährigen der Wohnung. Außerdem wurde ihm ein zehntägiges Rückkehrverbot erteilt. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Frau wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.
Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln