Die Ermittlungen der Beamten des Kriminalkommissariats 11 der Bonner Polizei bestätigten die Vermutung, dass es sich bei dem Verstorbenen um den 52-jährigen Mieter handelt.
Im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Gewalteinwirkung gegen den Verstorbenen.
Im Hinblick auf die Brandursache gibt es bislang keinerlei Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung oder eine Fremdeinwirkung.
Ein technischer Defekt oder Fahrlässigkeit können als Brandursache nicht ausgeschlossen werden.