Der Grund: Die am Auto angebrachten Kurzzeitkennzeichen waren abgelaufen.
Als die Polizisten den 34-Jährigen kontrollierten und nach seinem Führerschein befragten, antwortete er prompt, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weil die Beamten zudem noch den Eindruck hatten, dass der Mann unter Drogeneinfluss steht, nahmen sie ihn mit zur Wache.
Ein dort durchgeführter Drogenvortest brachte die Gewissheit: Der Opel-Fahrer hatte mutmaßlich Kokain konsumiert. Nachdem ein Arzt ihm eine Blutprobe entnommen hatte, konnte der 34-Jährige den Heimweg mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Drogeneinfluss im Gepäck als Fußgänger antreten.