Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten (…) Zutritt zu den Räumen zu verschaffen, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden
Die Duldung der Kontrolle ist eine Mitwirkungsplicht des jeweiligen Waffenbesitzers.
Zukünftig werden seitens Ihrer Waffenbehörde vermehrt verdachtsunabhängige sowie unangekündigte Kontrollen der sicheren Aufbewahrung Ihrer Schusswaffen und Munition an dem hier gemeldeten Aufbewahrungsort erfolgen.
Eine Verweigerung des Zutritts bzw. Verhindern der Kontrolle, führt im Rahmen der fehlenden, aber verpflichtenden Mitwirkung zu einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.
Dasselbe gilt für Mängel bei der sicheren Aufbewahrung die bei der Kontrolle festgestellt werden.