Übersenden Sie Ihre Anträge unterschrieben mit den dazugehörigen Unterlagen postalisch an:
Polizeipräsidium Bonn
Sachgebiet ZA 12
Königswinterer Str. 500
53227 Bonn
Sollten Sie Ihre Unterlagen persönlich abgeben wollen, dann können Sie sie zu den Dienstzeiten in unserem Foyer übergeben.
Bitte beachten Sie zunächst unsere Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare unter Berücksichtigung von XWaffe-Standards:
- Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare unter Berücksichtung von XWaffe-Standards
- Hinweis zur Benennung der Waffenart unter Berücksichtung von XWaffe-Standards
Formulare
- Antrag auf eine Erlaubnis für Waffenschein, Waffenbesitzkarte oder Erwerbsberechtigung
bitte beachten Sie auch: - Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
- Merkblatt Schusswaffen gefunden oder geerbt?
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe
(Kleiner Waffenschein gem. § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG) - Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Alterserfordernis
(§ 27 Abs. 4 WaffG) - Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen
- Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen
- Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben
bitte beachten Sie auch: - Hinweise zum Antrag auf Waffenbesitzkarte für Erben
(§ 20 WafffG) - Beleg über den vorübergehenden Verleih einer Waffe
(§ 38 Nr. 1f WaffG) - Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
bitte beachten Sie dazu auch folgende Dokumente: - Welche Schusswaffen sollen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden?
- Anlage zum Antrag auf Erteilung eines Feuerwaffenpasses
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
(§ 36 WaffG iVm § 13 AWaffV) - Sammelplan für Sammler von Schusswaffen oder Munition
(§ 17 WaffG) - Beleg über die vorübergehende Aufbewahrung einer Waffe
(§ 38 Nr. 1f WaffG)
NEU
- Anzeige für deaktivierte Schusswaffen
(gem. § 37d WaffG) - Anzeige über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse
(gem. § 58 Absatz 17 Waffengesetz (WaffG)) - Anzeige über den Altbesitz eines oder mehrerer verbotener Magazine oder Magazingehäuse
(nach § 58 Absatz 17 Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG) - Antrag auf Erlaubnis gemäß § 27 Waffengesetz (Vogelschießen)
Persönliche Vorsprachen sind in der Regel entbehrlich. Sollten Sie dennoch ein persönliches Gespräch wünschen, dann finden Sie Ihre Ansprechpartner hier:
Allgemeine Fragen zum Waffenrecht und Grundsatzfragen, Schießstandsüberprüfungen, Widerrufe waffenrechtl. Erlaubnisse
- 0228 15-2151
Jäger, Sportschützen und Europäischer Feuerwaffenpass
Buchstaben
- A - G
0228 15-2153 - H - L
0228 15-2154 - M - R
0228 15-2155 - S - Z
0228 15-2156
Kleine Waffenscheine
- 0228 15-2157
Erben und Asservate
- 0228 15-2158
Waffenverbote:
- 0228 15- 2159
Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten
Montag und Donnerstag: 08:30 Uhr - 12 Uhr
An allen anderen Tagen nach telefonischer Vereinbarung.
Sie erreichen uns auch per
Telefax: 0228 15-1238
und
E-Mail: ZA12.Bonn [at] polizei.nrw.de
Stand: 11.01.2022