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Demonstration
Öffentliche Versammlungen
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Als Ausdruck der Meinungsfreiheit stehen öffentliche Versammlungen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
Dennoch müssen Versammlungen unter freiem Himmel bei der Polizei angezeigt werden.

Als Ausdruck der Meinungsfreiheit stehen öffentliche Versammlungen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
Dennoch müssen Versammlungen unter freiem Himmel bei der Polizei angezeigt werden.

Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes NRW ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens drei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (§ 2 Abs. 3 VersG NRW). Saalveranstaltungen, reine Zuschauerveranstaltungen oder zufällige Zusammentreffen fallen nicht unter den Begriff Versammlung und müssen nicht bei der Polizei angezeigt  werden.

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen (§ 10 Abs. 1 VersG NRW).
Die Anzeige muss den geplanten Ablauf der Versammlung nach erwarteter Teilnehmerzahl, Ort, Zeit und Thema bezeichnen, bei Aufzügen auch den beabsichtigten Streckenverlauf. Sie muss Namen, telefonische Erreichbarkeit und eine für den Schriftverkehr geeignete Anschrift der anzeigenden Person und der Person, die die Versammlung leiten soll, enthalten. (§ 10 Abs. 2 VersG NRW). 

Wenn die Veranstaltung in unserem Zuständigkeitsbereich stattfinden soll, dann ist die Anzeige an das Polizeipräsidium Bonn zu richten. Bitte benutzen Sie hierfür die Möglichkeit der Onlineanzeige auf der Seite unserer Internetwache oder den dafür vorgesehenen Vordruck.

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Anmeldung von öffentlichen Versammlungen auch unsere Hinweise zum Datenschutz

Anschrift:

Polizeipräsidium Bonn
Sachgebiet ZA 12
Königswinterer Str. 500
53227 Bonn

Servicezeiten: montags bis freitags 07:30 - 16 Uhr.

Fax: 0228 15-1238

E-Mail: Versammlung.Bonn [at] polizei.nrw.de (Versammlung[dot]Bonn[at]polizei[dot]nrw[dot]de) (bitte übersenden Sie die Anträge als PDF-Datei!)

Kurzfristige Versammlungsanzeigen außerhalb der Servicezeit (nach 16 Uhr bzw. am Wochenende und an Feiertagen) richten Sie bitte an Poststelle.Bonn [at] polizei.nrw.de (Poststelle[dot]Bonn[at]polizei[dot]nrw[dot]de) oder kontaktieren Sie die Kolleginnen und Kollegen unter 0228 15-0.

 

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