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Versammlungen

Dieser Arbeitsbereich beschäftigt sich mit der Bearbeitung von Versammlungsanmeldungen und der Verfolgung von versammlungsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten.
Demonstration

Öffentliche Versammlungen

Als Ausdruck der Meinungsfreiheit stehen öffentliche Versammlungen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
Dennoch müssen Versammlungen unter freiem Himmel bei der Polizei angezeigt werden.
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