Lastenräder

Lastenrad
Lastenräder
Was gibt es zu beachten?
Stephanie Mirbach

Lastenräder müssen genauso wie herkömmliche Fahrräder ausgestattet sein. Wenn die Sicht nach hinten durch Aufbau oder Beladung eingeschränkt ist, benötigen Sie zusätzlich einen am Lenker angebrachten Rüvckspiegel.
Bei der Lastenaufnahme müssen das zulässige Zuladungsgewicht beachtet und transportierte Waren oder Menschen gegen Herausfallen gesichert sein!

Neu mit dem Lastenrad unterwegs?

Lassen Sie sich vor dem Kauf in einem Fachgeschäft beraten und machen Sie sich nach dem Kauf mit der Technik des Lastenrades vertraut: Wie stark bremsen die Bremsen? Wie deaktiviere ich die Feststellbremse? Wie verhält sich die Anfahrt–Schiebehilfe?
Bedenken Sie auch folgendes:

  • Gerade einspurige Lastenräder haben eine höhere Kippgefahr,
  • bei einer Tretunterstützung kommen Sie schneller auf Geschwindigkeit, aber bedenken Sie auch immer ihren Bremsweg (gerade auch schweren Lastenrädern),
  • bei mehrspureigen Lastenrädern ist der Kurvenradius anders und die Kollisionsgefahr mit Gegenständen (z.B. Pöllern) oder anderen Verkehrsteilnehmern ist höher, da oft die Breite des Rades unterschätzt wird,
  • verteilen Sie die Lasten im Rad gleichmäßig, damit das Gleichgewicht stimmt,
  • ein Regenverdeck/ Aufbau macht das Lastenrad windanfälliger,
  • Kinder im Lastenrad dürfen nur von einer Person befördert werden, die mind. 16 Jahre alt ist!
  • Ein Helm ist keine Pflicht, hilft aber im Falle eines Unfalls die Unfallfolgen zu mindern.
     

Üben, üben, üben…


Vor der ersten Ausfahrt sollten Sie folgende Situationen in einem geschützten Verkehrsraum üben:

  • Anfahren, langsam fahren, stoppen, mit den Füßen das Rad abstützen-> gerne auch mit Steigung und Gefälle
  • Zielbremsungen
  • Verkehrssituationen nachstellen wie: Slalom fahren, Kurven mit einem unterschiedlichen Radius, Einhändig fahren/Blickführung ändern (Schulterblick),  Unebenheiten befahren (Kanten, Straßenbeläge etc.), Fahrverhalten mit und ohne Last testen
  • Beachten Sie beim Einfahren in den fließenden Verkehr, dass Ihr Lastenrad oftmals in den fließenden Verkehr hereinragt, während sie als Fahrender noch im geschützten Bereich stehen
     

Wo darf ich fahren?

Ein Lastenrad (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) ist einem Fahrrad gleichgestellt, wenn

  • die Breite bei einem einspurigen Lastenrad nicht mehr als einen Meter beträgt,
  • bei einem Mehrspurigen Lastenrad die Breite nicht mehr als zwei Meter beträgt,
  • das Lastenrad nicht höher als 2,5 Meter ist und
  • die Länge nicht vier Meter überschreitet.

Somit müssen Lastenräder benutzungspflichtige Radwege benutzen, es sei denn diese Benutzung ist für mehrspurige Lastenräder unzumutbar ( z.B. wegen der Beschaffenheit des Radweges), dann darf ein Lastenrad auf der Straße gefahren werden.

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110