Die Direktion Wasserschutzpolizei (WSP) des Polizeipräsidiums Duisburg sorgt für Sicherheit auf den insgesamt ca. 900 Kilometern schiffbaren Wasserstraßen des Landes mit 260.000 Schiffsbewegungen pro Jahr. Sie überwacht die Schifffahrt und die Reinhaltung unserer Gewässer und fühlt sich seit Jahrzehnten dem Umweltschutz verpflichtet. Beispiele dafür sind die Einrichtung des ersten Fachkommissariats für Umweltschutz im Bundesgebiet bereits 1974 und die Ausweitung der Zuständigkeit auf die Naturschutzgebiete im Polizeibezirk der Behörde im Jahr 2002. Im Jahr 2007 erfolgte die Erweiterung der Zuständigkeit für Umweltdelikte auf das gesamte Stadtgebiet im Bereich des Polizeipräsidiums Duisburg.
Die WSP ist auf den schiffbaren Wasserstraßen und damit unmittelbar in Verbindung stehenden Gewässern (z.B. Nebenarme, Baggerlöcher und Seen) in NRW zuständig. Schifffahrtsstraßen in NRW sind Rhein, Weser, Ems, die Ruhr bis Essen und die Norddeutschen Kanäle. Außerdem ist die WSP auch auf einem Teil der Kanäle im Land Niedersachsen (Mittellandkanal und Stichkanal-Osnabrück) zuständig.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben ist die WSP derzeit an 9 Standorten im Land präsent und verfügt über ein eigenes Zentrales Kriminalkommissariat. Dabei unterhält die Direktion Wachen von Bonn bis Emmerich im Bereich des Rheins sowie von Essen bis Minden im Kanalbereich. Sie ist mit 275 Bediensteten und 24 Booten ausgestattet.
Die Aufgaben der Wasserschutzpolizei weichen in bestimmten Bereichen von denen der Polizei an Land ab. "Normale" polizeiliche Einsätze zu Anlässen wie beispielsweise Raubüberfälle, Schlägereien und Ruhestörungen kommen auf dem Wasser eher selten vor. Den Streifendienst der WSP prägen folgende Aufgabenschwerpunkte:
Zu den Aufgaben des Bootsstreifendienstes gehören die Überwachung und Regelung des Schiffsverkehrs (einschließlich Sportbootverkehrs), Begleitung von Sondertransporten, anlassbezogene Durchführung von Schifffahrtssperren, Überwachung der Lade-/Löschvorgänge der Schiffe, Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Bereich des Schiffsverkehrs in Zusammenarbeit mit den Wasser- und Schifffahrtsämtern (z.B. das Bergen vertriebener Tonnen, Absicherungsmaßnahmen bei Bauarbeiten oder Untiefen usw.).
Im Rahmen der Bekämpfung von Schiffsunfällen überwacht die Wasserschutzpolizei Unfallbrennpunkte und bekämpft Hauptunfallursachen unter örtlichen Aspekten wie Untiefen, Flusskrümmungen, Hafeneinfahrten und sonstigen Einmündungen, Schleusen usw. und fertigt sowie bearbeitet entsprechende Vorgänge.
Überprüft werden: Ausrüstung, baulicher Zustand, Anzahl und Qualifikation der Besatzungsmitglieder, Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten, erforderliche Befähigungsnachweise der Schiffsführer (Patente), Schiffspapiere (Schiffsattest, Bordbuch, Genehmigung zum Transport bestimmter (Gefahr-)Güter, Prüfbescheinigungen für Gasanlagen, Feuerlöscher), Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und vieles mehr. Darüber hinaus wird nach Personen und Sachen gefahndet.
Dies umfasst die Kontrolle und Überwachung der besonderen Sicherheitsvorschriften für diese Transporte, die Überprüfung der Ladungspapiere, der Ausrüstung, der baulichen Voraussetzungen der Schiffe und der notwendigen Qualifikation der Besatzung. Zudem wird der Umschlag dieser Güter überwacht und die Einhaltung der dabei geltenden Vorschriften land- und schiffsseitig kontrolliert.
Bei den gerade im Frühjahr und Sommer häufig vorkommenden Veranstaltungen, Regatten, "Rhein in Flammen", Hafenfesten usw., regelt die Wasserschutzpolizei den Schiffsverkehr, kontrolliert Auflagen und gewährleistet den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltungen.
Diese Aufgabe der Wasserschutzpolizei umfasst die Überwachung der Gewässer, unter anderem durch eine enge Zusammenarbeit mit der Polizeifliegerstaffel bei gemeinsamen, regelmäßig stattfindenden Kontrolleinsätzen, Entnahme von Gewässerproben und Vergleichsproben bei Verunreinigungen, Überwachung der Schifffahrt unter Aspekten des Umweltschutzes (u.a. durch Kontrolle entsprechender technischer Einrichtungen auf Schiffen sowie der Altölabgabe), Aufnahme und Bearbeitung von Anzeigen, Ermittlung von Tatverdächtigen usw.
Zur Durchführung schifffahrts- und hafenpolizeilicher Vollzugsaufgaben führt die Wasserschutzpolizei ein Verzeichnis der Kleinfahrzeuge. Halter von Sportbooten können darüber leichter ermittelt werden.
Darüber hinaus ist die Wasserschutzpolizei auf Einsatzlagen aus besonderem Anlass kalendermäßig vorbereitet.
Das ZKK bearbeitet von Duisburg aus im gesamten Zuständigkeitsbereich folgende Straftaten:
- gegen die Umwelt,
- der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Bereich gewerblichen Schiffsbetriebes und während des Umschlags an den Umschlagseinrichtungen (Betriebsunfälle),
- der Fälschung und des Gebrauchs gefälschter oder verfälschter Urkunden, die Beweise im Schiffsbetrieb erbringen (Patente, Führerscheine, Konossemente u. ä.),
- im Zusammenhang mit Bränden und Explosionen in der Schifffahrt einschließlich ggf. einschlägiger Deliktsvortäuschungen und Betrugsfälle,
- alle sonstigen Straftaten im Polizeibezirk, z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung, Fischwilderei, usw.
Weitere Schwerpunkte sind die schifffahrtsbezogene Kriminalitätsvorbeugung und die Verkehrssicherheitsberatung. Dazu gehören beispielsweise die Präsenz auf Fachmessen (boot, Hanseboot) sowie das Erstellen verschiedenster Informationsbroschüren für Sport– und Berufsschifffahrt.
Um dieser Aufgabenfülle und den nautischen Herausforderungen gerecht zu werden, absolvieren Polizeivollzugsbeamte/-beamtinnen eine bis zu vierjährige zusätzliche Aus-/Fortbildung mit regelmäßigen praktischen und theoretischen Prüfungen in NRW und an der WSP-Schule in Hamburg.