Die Waffen- und Messerverbotszone gilt von freitags, 12:00 Uhr bis montags 03:00 Uhr sowie vor einem Feiertag, von 12:00 Uhr bis zum Folgetag des Feiertags, 03:00 Uhr. Die Zone erstreckt sich von der Thomas-Mann-Straße entlang des Bonner Hauptbahnhofs, bis zum ZOB und dem Kaiserplatz. Außerdem ist auch der Hofgarten Teil der Verbotszone. Die Poststraße gehört bis zum Münsterplatz, die Wesselstraße bis zum Martinsplatz dazu. Eine genaue Übersicht finden Sie rechts.
Warum wird eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet?
In den vergangenen Monaten kam es im Bereich der Innenstadt wiederholt zu Vorfällen mit gefährlichen Gegenständen – insbesondere bei größeren Menschenansammlungen in den Abend- und Nachtstunden. Auch die Zahl der festgestellten Waffen und waffenähnlichen Gegenstände bei Personenkontrollen ist gestiegen. Die Polizei Bonn sieht sich daher in der Verantwortung, frühzeitig präventive Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Gefahren zu minimieren und Eskalationen zu verhindern.
Was verspricht sich die Polizei von der Maßnahme?
Die Waffen- und Messerverbotszone ermöglicht es der Polizei über die bestehenden Befugnisse hinaus, verdachtsunabhängige Kontrollen auf das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen durchzuführen. Ziel ist es, potenziell gefährliche Situationen bereits im Vorfeld zu erkennen und zu unterbinden. Die Maßnahme soll ein klares Signal setzen: Waffen haben im öffentlichen Raum – insbesondere an Orten mit hohem Publikumsverkehr – nichts zu suchen.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Innerhalb der definierten Zone ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen – darunter auch bestimmte Messer, Reizgas oder Schlagwerkzeuge – grundsätzlich verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld oder weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und gefährlichen Gegenständen in Waffenverbotszonen gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen des Waffengesetzes. Waffenrechtliche Erlaubnisse zum Führen von Waffen bleiben von dieser Regelung unberührt.
Ja. Die folgenden Personengruppen und Situationen sind vom Verbot ausgenommen:
- Berufliche Träger: Personen, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Waffen führen dürfen, z. B. Polizeibeamtinnen und -beamte, Justizvollzugsbedienstete oder private Sicherheitsdienste mit Genehmigung.
- Handwerker oder Gewerbetreibende: Wenn Werkzeuge (z. B. Cuttermesser) berufsbedingt mitgeführt werden, ist dies zulässig – allerdings muss der berufliche Zweck im Einzelfall glaubhaft gemacht werden können.
- Sportler oder Vereinsmitglieder: Der Transport von Waffen zu Sport- oder Vereinszwecken (z. B. zum Schützenverein) ist erlaubt – jedoch nur in einem verschlossenen Behältnis und auf direktem Weg.
- Anwohner: Personen, die in der Zone wohnen und z. B. legale Messer für den privaten Gebrauch einkaufen oder transportieren, dürfen dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.
Diese Auflistung ist nicht abschließend.
In allen Fällen gilt: Das berechtigte Interesse des Mitführens muss plausibel und nachvollziehbar sein. Im Zweifel wird ein Gegenstand sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Über eine Einziehung entscheidet dann ein Gericht. Wie genau einzelne Regeln und Ausnahmen auszulegen sind, wird voraussichtlich auch durch gerichtliche Entscheidungen weiter geschärft werden.
Eine ausführliche Übersicht finden Sie in der entsprechenden Verordnung des Landes NRW.
Die Waffen- und Messerverbotszone umfasst zentrale Bereiche der Bonner Innenstadt. Die Zone erstreckt sich von der Thomas-Mann-Straße entlang des Bonner Hauptbahnhofs, bis zum ZOB und dem Kaiserplatz. Außerdem ist auch der Hofgarten Teil der Verbotszone. Die Poststraße gehört bis zum Münsterplatz, die Wesselstraße bis zum Martinsplatz dazu. Eine genaue Übersicht finden Sie in der Karte rechts.
Die Waffen- und Messerverbotszone ist bereits in Kraft. Sie gilt zunächst unbefristet. Die Bonner Polizei wird die Entwicklung der Kriminalitätszahlen im betroffenen Bereich auswerten. In diesem Zusammenhang sind Änderungen möglich.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit folgenden Maßnahmen rechnen:
- Sicherstellung oder Einziehung der Waffe bzw. des Gegenstands
- Bußgelder von bis zu mehreren hundert Euro
- In schwerwiegenden Fällen: Strafanzeige nach dem Waffengesetz
Die Polizei führt in der Waffenverbotszone verstärkte Streifen und gezielte Kontrollen durch – auch ohne konkreten Verdacht. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.
Bei Rückfragen zur Waffen- und Messerverbotszone steht die Bonner Polizei gerne zur Verfügung.
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