In dieser Woche geht es um das Thema „Verkehrsunfallflucht“, die kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist.
Im letzten Jahr wurden uns 1.619 Verkehrsunfallfluchten angezeigt und allein in den letzten Tagen über zwanzig. Die vermeintlich kleinen Schäden sorgen bei den geschädigten Besitzern häufig für großen Ärger. Denn oft blieben sie auf den Kosten für die Reparatur des Schadens hängen. Und dieser beträgt schnell mehrere tausend Euro. Besonders verwerflich ist es jedoch, wenn man flüchtet, obwohl jemand verletzt wurde wie auch in den vergangenen Tagen.
In den meisten Fällen standen die Fahrzeuge auf einem Parkplatz oder am Straßenrand. Mal über Nacht und mal nur kurz, während man zum Einkaufen im Supermarkt war. In keinem der angezeigten Fälle der letzten Tage rief der Unfallverursacher die Polizei. In keinem der angezeigten Fälle hat der Unfallverursacher seinen Namen oder andere Daten am beschädigten Auto hinterlassen.
Ein Zusammenstoß mit einem geparkten Pkw, egal wo, ist immer ein Unfall. Ein Wegfahren ohne die Regulierung des Schadens zu ermöglichen, ist eine Verkehrsunfallflucht. Und diese kann bestraft werden. Sowohl mit einer Geldstrafe als auch mit einer Freiheitsstrafe.
Jeder Unfallverursacher hat die Pflicht, nach einem Unfall seine Personalien und seine Beteiligung mitzuteilen. Ist ein anderer Geschädigter nicht vor Ort, muss der Verursacher eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Diese angemessene Zeit richtet sich nach der Tageszeit, dem Unfallort und der Schwere des Schadens. Kann ein Geschädigter nicht ausfindig gemacht werden, hat der Verursacher zeitnah die Polizei zu informieren.
Übrigens: Flüchtet jemand vom Unfallort, erweist er sich in der Regel als ungeeigneter Fahrzeugführer. Und dem kann als eine Folge die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Deshalb: sei fair!
KPB Warendorf PÖA
Weggefahren - Strafverfahren