Foto: Adobe Stock / Polizei NRW
Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen
gemäß § 10 LZG NRW
Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Diese sogenannte öffentliche Bekanntmachung ist gemäß § 10 LZG NRW zulässig.
PC/MAC bzw. Desktop Browser:
Die aktuellen Zustellungen finden Sie als PDF-Dokumente im rechten Bereich dieser Seite unter "Öffentliche Zustellungen"
Smartphone/Tablet bzw. mobiler Browser:
Die aktuellen Zustellungen finden Sie als PDF-Dokumente indem Sie bis "Öffentliche Zustellungen" nach unten scrollen