Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen

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Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen
gemäß § 10 LZG NRW
An dieser Stelle werden Aufforderungen zur Abholung von Dokumenten oder zu sichergestellten Gegenständen des Polizeipräsidiums Bonn veröffentlicht.

Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Diese sogenannte öffentliche Bekanntmachung ist gemäß § 10 LZG NRW zulässig.

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110