Die Betrüger stellten Waren im Auktionshaus zum Verkauf ein, kassierten das Geld per Banküberweisung und lieferten die Waren letztlich nicht. Dabei erbeuteten sie mehrere Tausend Euro.
Das Amtsgericht Bonn erließ auf Betreiben von Polizei und Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen die beiden Beschuldigten. Während die 39-jährige Haupttäterin in Untersuchungshaft verblieb, wurde der Untersuchungshaftbefehl gegen den Ehemann unter Auflagen außer Kraft gesetzt.
In diesem Zusammenhang weist die Bonner Polizei noch einmal darauf hin, dass man bei Onlineauktionen nach Möglichkeit sichere Zahlungswege mit Käuferschutz verwenden sollte.