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E-Scooter - Grenzenloser Spaß?
Für kurze Strecken unschlagbar praktisch, umweltfreundlich und Fahrspaß ist garantiert. Vorsicht ist dennoch geboten. Auf unserem Flyer haben wir wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) am 15.06.2019 bewegen sich E-Scooter auch auf den Straßen des Zuständigkeitsbereiches der Bonner Polizei. Dabei stellen sich nach wie vor viele Fragen rund um das neue Fortbewegungsmittel.

Im Bonner Stadtgebiet tummeln sich neben den privaten Rollern auch die Fahrzeuge von mehreren Leihanbietern im öffentlichen Verkehrsraum. Die Bonnerinnen und Bonner haben somit auch die Möglichkeit, einige Hundert Elektroscooter auszuleihen.
Die Bonner Polizei registrierte von im Jahr 2022 insgesamt 74 Verkehrsunfälle mit Verletzten, bei denen Elektrokleinstfahrzeuge beteiligt waren.

Immer wieder mussten Polizeibeamte auch feststellen, dass mehr als eine Person auf dem Roller befördert wurden. Auch die Nutzung der falschen Verkehrsfläche war in der Vergangenheit immer wieder Grund für ein verkehrsdidaktisches Gespräch.

„Eine Vielzahl von E-Scooter-Fahrenden verunglückt bei Alleinunfällen. Dabei spielt der Einfluss von Alkohol und Drogen eine erhebliche Rolle. Im Rahmen von durchgeführten Kontrollen stellen wir zudem immer wieder E-Scooter-Fahrende fest, die ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs sind. Ich möchte daher zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nochmals eindringlich darauf hinweisen, die E-Scooter nicht alkoholisiert oder ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr zu nutzen. Es gelten die gleichen Alkohol- und Drogengrenzwerte wie für Autofahrer. Die Roller dürfen darüber hinaus nicht auf Gehwegen genutzt und ausschließlich alleine befahren werden“, mahnt Polizeirat Florian Seemann (Leiter der Direktion Verkehr). 
 

Ein E-Scooter ist kein Spielzeugroller, sondern in der Regel ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug. Daher gelten folgende Regeln:

Keine Helmpflicht

Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Wir empfehlen dringend einen Helm bei der Führung eines E-Scooters zu tragen, um Kopfverletzungen zu vermeiden.

Keine Fahrerlaubnis

Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h

Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.

Kein Alkohol

ACHTUNG: Nach ein bis zwei Bier kann der Führerscheinverlust drohen. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:

  • Wer mit 0,5 – 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
  • Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
  • Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.
  • Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Gehweg ist tabu

Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.

Handynutzung

Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone!

Versicherung und Zulassung

Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen! Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.

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