Opferschutz im Straßenverkehr

Verkehrsunfall und Opferschutz
Opferschutz im Straßenverkehr
Viele Unfallopfer geraten zum ersten Mal bei einem schweren Verkehrsunfall in eine möglicherweise lebensbedrohliche Situation.

Dadurch erleiden einige von ihnen – neben den körperlichen Verletzungen – auch ein psychisches Trauma. Jedes Ereignis von empfundener außergewöhnlicher Bedrohung, das im eigenen Erfahrungsschatz nicht vorkommt, kann die Seele schwerwiegend verletzen.

Auch Angehörige der direkten Opfer und Augenzeugen von Unfällen können psychisch traumatisiert sein. Sie werden hierdurch zu indirekten Opfern.

Es ist wichtig, dass Menschen im Umfeld eines direkten oder indirekten Opfers sensibel auf seine potenziell belastete psychische Verfassung eingehen. Für Angehörige, Freunde und Bekannte bedeutet das häufig, Geduld zu haben, damit Opfer ihre Unfallerlebnisse möglichst gut verarbeiten können.

Möglicherweise wirkt die vom Unfall betroffene Person über längere Zeit ängstlich, schreckhaft oder verunsichert. Schon das Angebot des Partners, der Freundin oder des Kollegen, jederzeit ansprechbar zu sein und das Opfer unterstützen zu wollen, hat entlastende Wirkung.

Dennoch kann in vielen Fällen zusätzlich auch professionelle Hilfe nötig sein, um mit dem traumatischen Erlebnis fertig zu werden.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110