Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Gewalt gegen Frauen
Partnerschaftsgewalt ist keine Privatangelegenheit!
Geborgenheit, Vertrauen, Sicherheit - das erwartet man in einer Partnerschaft. Wenn stattdessen jedoch Demütigung und Gewalt erlebt wird, ist das für die Betroffenen eine enorme Belastung.
IM NRW

 

Partnerschaftsgewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in einer Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben. Ebenso ist es unbedeutend, welche sexuelle Orientierung vorliegt. Wichtig ist, dass die Personen in einer partnerschaftlichen Beziehung zueinander stehen. Der Ort der Tathandlung kann auf der Straße, der Arbeitsstelle oder an anderen Orten sein. Häufigster Tatort sind jedoch die eigenen vier Wände.

 

Partnerschaftsgewalt zeigt sich in vielfältigen Erscheinungsformen: 
  • Ignorieren von Bedürfnissen und Befindlichkeiten,
  • Demütigungen,
  • Beleidigungen, Erniedrigungen und Einschüchterungen,
  • Bedrohung,
  • psychische, physische und sexuelle Misshandlungen,
  • Freiheitsberaubung,
  • Vergewaltigungen,
  • versuchte oder vollendete Tötung. 

Partnerschaftsgewalt ist kein eigener Straftatbestand. In Frage kommen zahlreiche Straftatbestände wie Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung oder Vergewaltigung, die ein polizeiliches Tätigwerden von Amts wegen auslösen.

 

Fakten zu „Partnerschaftsgewalt“:
  • Partnerschaftsgewalt ist keine Privatangelegenheit und kein Bagatelldelikt!
  • Die Täter/ Täterinnen werden strafrechtlich verfolgt.
  • Partnerschaftsgewalt wird unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer Schicht oder Herkunft verübt.
  • Jede vierte Frau in Deutschland hat in ihrem Leben schon einmal Gewalt in der Partnerschaft erfahren.
  • Die Mehrheit der polizeilich registrierten Tatverdächtigen ist männlich.
  • Partnerschaftsgewalt ist ein Dauer- bzw. Wiederholungsdelikt.
  • Partnerschaftsgewalt hat, sofern Kinder und Jugendliche in dieser Beziehung leben, einen negativen Einfluss auf deren Entwicklung.
  • Grundsatz für polizeiliches Handeln: „Wer schlägt, der geht!“ (Wohnungsverweisung)
  • Die Polizei vermittelt Opfer individuell an Opferhilfeorganisationen.

 

Partnerschaftsgewalt betrifft alle Bildungs- und Einkommensschichten gleichermaßen. Sie existiert in allen Altersgruppen, Nationalitäten, Religionen und Kulturen. Partnerschaftsgewalt entsteht nicht aus einer konkreten Situation heraus. Sie ist vielmehr Ausdruck eines andauernden Macht- und Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Täter bzw. Täterin und Opfer. Beziehungen, in denen Gewalt ausgeübt wird, unterliegen häufig einer Eigendynamik, die einem bestimmten Muster folgt. Typisch ist dabei, dass sich die Situation zunächst beruhigt und der oder die Gewaltausübende sich entschuldigt, dann aber wieder gewalttätig wird. Eventuell werden mit der Zeit die Abstände zwischen den einzelnen Gewaltausbrüchen kürzer und die Schwere der Gewalt nimmt zu. Studien für Deutschland und Europa belegen, dass etwa ein Viertel aller Frauen in Deutschland irgendwann in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt werden. Auch Kinder sind von dieser Gewalt betroffen, wenn sie in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen lernen, Gewalt selbst erfahren oder beobachten. 

 

weitere Informationen

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110