Die Straßenverkehrsordnung schreibt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen vor, und das aus gutem Grund. Bereits ab Temperaturen von 7 Grad Celsius verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und reduziert dadurch spürbar die Bodenhaftung. Die Folge ist ein längerer Bremsweg.
Bei einer Vollbremsung mit Sommerreifen aus 50 Stundenkilometern auf schneeglatter Fahrbahn kommt Ihr Wagen nach ungefähr 43 Metern zum Stehen, mit Winterreifen bereits nach 35 Metern. Dieser kürzere Bremsweg kann unter Umständen lebensrettend sein.
Welche Reifen sind wintertauglich
Erlaubt sind Reifen, die als wintertauglich gelten. Darunter fallen laut Gesetz die Reifen, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind.
Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) können im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis Ende September 2024 genutzt werden.
Da Reifen mit der Bezeichnung M+S keinen einheitlichen Prüfkriterien unterliegen, empfiehlt die Polizei Reifen mit dem Alpine-Symbol, für deren Zulassung eine Mindestgriffigkeit auf Schnee nachgewiesen ist.
Achtung: Bußgeld droht
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen.
Wenn es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, werden sogar 80 Euro fällig - im Falle eines Verkehrsunfalls sogar 120 Euro.
Auch gegen den Halter eines solchen Fahrzeugs kann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro verhängt werden, selbst wenn dieser nicht am Steuer sitzt.