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DNA-Reihenuntersuchung - Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zur DNA-Reihenuntersuchung
Wer wird alles zur DNA-Reihenuntersuchung eingeladen?

Mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichts Mönchengladbach werden alle Personen um eine Speichelprobe gebeten, die dem Täterprofil entsprechen. Das heißt, dass nur männliche Personen eingeladen werden, die einen Bezug zu Hemmerden haben und zum Tatzeitpunkt 14-70 Jahre alt waren. Frauen und Männer anderer Altersgruppen werden aus rechtlichen Gründen nicht eingeladen.

Bin ich zur Teilnahme verpflichtet, wenn ich eingeladen werde?

Die Entnahme einer Speichelprobe kann nur dann erfolgen, wenn Sie die Einverständniserklärung unterschreiben. Ihre Mithilfe ist sehr wünschenswert, weil das Verbrechen dadurch aufgeklärt werden kann.

Was geschieht mit meinen Daten, meinem DNA-Profil und meiner Speichelprobe?

Ihre Speichelprobe wird anonymisiert zum Landeskriminalamt NRW gesandt. Nach dem Abgleich mit der tatrelevanten DNA werden die Speichelproben und ihre persönlichen Daten restlos vernichtet. Ihr DNA-Profil wird also nur für diesen Einzelfall verwendet. Es findet weder eine Speicherung noch ein Abgleich mit anderen Fällen statt.

Was passiert, wenn die Untersuchung ergibt, dass ich zum Täter in einem Verwandschaftsverhältnis stehen könnte?

In diesem Fall werden Ermittlungen in Ihrem Verwandschaftskreis erforderlich, die im Einzelfall auch eine persönliche Kontaktaufnahme mit Ihnen beinhalten können.

Warum wird die DNA-Reihenuntersuchung erst jetzt durchgeführt?

Zum Zeitpunkt des Verbrechens waren die wissenschaftlichen Methoden noch nicht so weit, dass die DNA so gut analysiert werden konnte, um den Spurenverursacher oder eine mit ihm verwandte Person erkennen zu können. Dies ist erst jetzt möglich. Zudem hat sich die Gesetzeslage geändert. Erst seit 2017 dürfen Verwandschaftsverhältnisse erkannt und verwertet werden.

Welche Informationen aus der DNA werden verwendet?

Das im Labor erstellte DNA-Profil lässt allein die direkte Spurenzuprdnung sowie die Feststellung von Verwandschaftsverhältnissen zum Spurenverursacher zu. Informationen über körperliche Merkmale (z.B. Haut- oder Haarfarbe) oder Erbkrankheiten der Teilnehmer lassen sich daraus nicht ableiten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110