Zuletzt habe der 38-Jährige sie vor zwei Wochen mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Beamte der Polizeiwache Bad Godesberg fuhren daraufhin zur Wohnung. Der Tatverdächtige wurde dort angetroffen und der Wohnung verwiesen. Außerdem wurde ihm ein zehntägiges Rückkehrverbot für die Wohnung ausgesprochen. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500,- Euro. Zudem erwartet den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung.
Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Geschädigte wurde von den Beamtinnen und Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.
Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln