Bei der Überprüfung des Fahrers gegen 02:50 Uhr war schnell klar: der 32-jährige Fahrzeugführer hatte Alkohol getrunken. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest zeigte einen Wert von rund 2,4 Promille an. Die Beamten ordneten daher eine Blutprobe an, brachten den Mann zur Blutentnahme ins Krankenhaus und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Der Führerschein des 32-Jährigen wurde ebenfalls sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen gegen den Mann führt nun das Verkehrskommissariat 1.
Denken Sie daran: Die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann eine Straftat darstellen, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.