Bei der Überprüfung nahmen die Beamten Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginneren wahr. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,4 Promille. Die Polizisten ordneten daraufhin eine Blutprobe zur Beweissicherung an und untersagten der Fahrerin die Weiterfahrt.
Das zuständige Verkehrskommissariat übernahm die weitergehenden Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinwirkung.