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Bonn-Duisdorf: Pkw-Fahrerin unterschritt Seitenabstand beim Überholen 53-jähriger Pedelecfahrer stürzte und verletzte sich
Ein 53-jähriger Mann ist am Samstag (30.10.2021) bei einem Verkehrsunfall in Duisdorf verletzt worden.
PLZ
53125
Polizei Bonn
Polizei Bonn

Der Mann war am Unfalltag gegen 15:30 Uhr auf seinem Pedelec auf der Villemombler Straße unterwegs. Dort überholte ihn eine 83-jährige Autofahrerin. Dies mit so geringem Seitenabstand, dass es zu einer Berührung zwischen dem Auto und der Hand des Fahrradfahrers kam. Der Zweiradfahrer stürzte und verletzte sich dabei. Er gab an, selbständig einen Arzt aufsuchen zu wollen.

Die Polizei nimmt diesen Unfall noch einmal zum Anlass auf die geltenden Regelungen für Kraftfahrzeugführer*innen beim Überholen von Fahrradfahrenden hinzuweisen. Der Paragraph 5 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung sagt dazu: "[...]Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m[...]".

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