Der 29-jährige Mann war den Beamten im Rahmen ihrer Fußstreife aufgefallen. Bei der anschließenden Überprüfung wurde der offene Haftbefehl des Amtsgerichtes Siegburg festgestellt.
Der Mann war einem Prozess am Amtsgericht unerlaubt ferngeblieben. Daraufhin hatte ein Richter Haftbefehl erlassen. Mindestens bis zum nächsten Prozesstermin oder bis zum Abschluss der Hauptverhandlung muss der Angeklagte in Haft bleiben.