Nach bisherigem Ermittlungsstand soll ein 46-jähriger Mann seine Frau zunächst beleidigt und daraufhin auch geschlagen haben. Das zur Hilfe eilende Streifenteam traf den Ehemann in der Wohnung nicht mehr an. Gegen ihn wurde ein 10-tägiges Rückkehrverbot verfügt. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500,- Euro.
Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Geschädigte wurde von den Beamtinnen und Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen. Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln