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Bonn-Südstadt: Polizei stoppt alkoholisierte Verkehrsteilnehmerin
In der Nacht zu Samstag (21.08.2021) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bonn eine 47-jährige Autofahrerin, die auf der Willy-Brandt-Allee in Richtung Innenstadt unterwegs war.
PLZ
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Polizei Bonn
Polizei Bonn

Das Fahrzeug war den Polizisten gegen 02:20 Uhr aufgefallen, weil es der Fahrerin nicht gelang die Spur zu halten. Bei der anschließenden Überprüfung, zeigte die Fahrzeugführerin alkoholtypische Ausfallerscheinungen. Ein daraufhin vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 0,5 Promille.

 

Die Polizisten ordneten eine Blutprobe zur Beweissicherung an und stellten den  Führerschein der 47-Jährigen sicher. Das Verkehrskommissariat 1 übernahm die weiteren Ermittlungen.

 

Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:

 

Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

 

Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.

 

Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt werden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird in der Regel mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.

 

Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar verlangt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110