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Bonn: Wohnungsverweisung nach häuslicher Gewalt
Am Samstagnachmittag (25.03.2023) gegen 15:45 Uhr erhielt die Bonner Polizei Kenntnis von einem Fall häuslicher Gewalt im Stadtbezirk Bonn.
PLZ
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Polizei Bonn
Polizei Bonn

Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiwache Innenstadt eilte daraufhin einer Frau zur Hilfe, die nach bisherigem Ermittlungsstand von ihrem Ehemann geschlagen, getreten und gewürgt worden sein soll.

Im Gespräch machte die Frau Angaben über regelmäßig von ihrem Mann ausgehende Gewalttätigkeiten. Der 36-jährige Tatverdächtige wurde daraufhin der Wohnung verwiesen. Außerdem wurde ihm ein zehntägiges Rückkehrverbot für die Wohnung ausgesprochen. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500,- Euro. Zudem erwartet den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung.

Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Geschädigte wurde von den Beamtinnen und Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.

Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110