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Bonn/Bornheim/Alfter: Autofahrer standen unter Drogeneinfluss - Polizei ordnete Blutproben
Beamtinnen und Beamte der Bonner Polizei stoppten am Montag (11.10.2021) gleich vier mutmaßlich berauschte Fahrzeugführer in Alfter, Duisdorf und Hersel.
PLZ
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Polizei Bonn
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Gegen 07:30 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung einen 43-jährigen Autofahrer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Der Mann war in Duisdorf auf der Bahnhofstraße in Fahrtrichtung "Am Burgweier" unterwegs und wurde von den Beamten angehalten, als er an einem Bahnübergang eine rote Ampel missachtete. Ein bei der anschließenden Kontrolle durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf THC und Amphetamine. Der Fahrzeugführer musste die Beamten daraufhin in das Polizeipräsidium begleiten, wo ihm zur Beweissicherung eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen ihn wird nun wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel ermittelt zudem muss der 43-Jährige nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Zwischen 09:45 und 10:00 Uhr kontrollierten die Beamten einen 25-jährigen und 26-jährigen in Hersel auf der Roisdorfer Straße Ecke Bleibtreustraße. Bei dem 25-jährigen Autofahrer schlug ein Drogenvortest positiv auf THC an. Der Drogenvortest bei dem 26-jährigen Fahrzeugführer fiel ebenfalls positiv aus - diesmal auf Methamphetamin. Die Polizisten untersagten beiden Männern die Weiterfahrt und ordneten auch hier die Entnahme von Blutproben zur Beweissicherung an.

Wenige Stunden später, gegen 15:10 Uhr, stoppte eine Streifenwagenbesatzung einen 26-jährigen Autofahrer auf dem Gielsdofer Weg in Alfter. Auch hier ergab ein vor Ort durchgeführter Drogenvortest ein positives Testergebnis auf THC. Ein Arzt entnahm dem Mann in einem Krankenhaus eine Blutprobe. Auch ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.

Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110